Öffentliches Verfahrensverzeichnis

gemäß § 4 e Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Das BDSG schreibt im § 4 g vor, dass der Beauftragte für den Datenschutz jedermann in geeigneter Weise die folgenden Angaben entsprechend § 4 e verfügbar zu machen hat:

1. Name der verantwortlichen Stelle: Wiens Immobilien GmbH & Co. KG

2. Geschäftsführer: Dipl.-Ing. (FH) Heinrich Wiens

3. Beauftragter Leiter der Datenverarbeitung: Dipl.-Ing. (FH) Heinrich Wiens 

4. Anschrift der verantwortlichen Stelle: Schildeckstraße 47, 78665 Frittlingen

5. Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung: Die Geschäftsfelder des Unternehmens umfassen alle klassischen Leistungen von der Baulanderschließung, über Infrastruktur- und Projektentwicklung, Wohnungsbau und sonstiger Bauträgermaßnahmen bis hin zu Immobilienbewirtschaftung und –handel. Im Zuge von Veräußerungsgeschäften werden auch Finanzierungen angeboten. Tochter- und Beteiligungsunternehmen vervollständigen das Angebot. Die Palette der Leistungen reicht von Eigenkapitalbeteiligungsmodellen bis hin zur Projektentwicklung auf eigene Rechnung. Die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung erfolgt zur Ausübung der oben angegebenen Zwecke. Personenbezogene Daten sind in erster Linie

  • Personalien (z. B. Name, Anschrift, Geburtsdatum, Familienstand)
  • Vertragsdaten (Miet-, Pacht- und Erbbauverträge)
  • Daten des Zahlungsverkehrs, wie z. B. regelmäßig wiederkehrende Empfänger und/oder Auftraggeber bzw. Bankverbindungen für den Lastschrifteinzug von Mieten

6. Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien: Es werden im Wesentlichen zu folgenden Personengruppen personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt:

  • Kundendaten (Adressdaten, Vertragsdaten),
  • Interessentendaten (Miet- und Kaufinteresse, Adressdaten),
  • Mitarbeiterdaten, Bewerberdaten, Vermittler-/Makler-/Agenturdaten (Personaldaten zur Personalverwaltung und -steuerung),
  • Mieter, Geschäftspartner, Vermittler und Makler (Adress-, Abrechnungs- und Leistungsdaten), Lieferanten (Adress- und Funktionsdaten)

7. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können:

  • Öffentliche Stellen, die Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten (z. B. Sozialversicherungsträger, Versorgungsunternehmen),
  • Interne Stellen, die an der Ausführung und Erfüllung der jeweiligen Geschäftsprozesse beteiligt sind (z. B. Personalverwaltung, Vertrieb, Revision und IT/ORG.)
  • Externe Auftragnehmer (Dienstleistungsunternehmen) entsprechend § 11 BDSG
  • Weitere externe Stellen wie z. B. Tochtergesellschaften oder Verbundunternehmen im Rahmen der Vermittlertätigkeit.

8. Regelfristen für die Löschung der Daten: Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung (z. B. Mietvertrag, Pachtvertrag, Darlehensvertrag, Arbeitsvertrag etc.) erforderlich sind. Daten, die hiervon nicht berührt sind, werden gelöscht, wenn die unter 5. genannten Zwecke wegfallen.

9. Geplante Datenübermittlung an Drittstaaten: Aktuell werden keine Daten an Drittstaaten übermittelt.